CORONA-Hinweis

Sehr geehrtes NEOSOMA Mitglied,

da wir vermehrt Anfragen zur aktuellen und perspektivischen Lage erhalten, haben wir einige FAQs vorbereitet, um Ihnen erste Antworten liefern zu können:

Warum ist das NEOSOMA geschlossen?

Mit Datum vom 16.03.2020 erfolgte die behördliche Aufforderung der Stadt Halle (Saale), Sport- und Fitnessstudios zu schließen. Nachfolgend haben zudem alle Bundesländer als notwendige Maßnahme zur Eindämmung einer weiteren Verbreitung des Coronavirus die Schließung der Fitnessstudios behördlich angeordnet.

Wie lange bleibt das NEOSOMA geschlossen?

Aus aktueller Sicht ist von einer Schließung bis 03. Mai 2020 auszugehen. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf unserer Homepage sowie Facebook-Seite auf dem Laufenden. Zudem steht Ihnen unsere Mailadresse zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Was passiert mit meinem Mitgliedsbeitrag während der Zeit der Schließung?

Die geltende Rechtsprechung erfüllend, wird die Beitragszahlung für den Zeitraum der Schließung ausgesetzt. Ausgleichend der bereits für März 2020 getätigten Zahlung erfolgt im April 2020 kein Lastschrifteinzug!

Für den bisherigen Zeitraum der Schließung (19.04.2020) gilt die gesonderte Vereinbarung des jeweiligen Mitgliedes. An dieser Stelle nochmals ein herzliches Dankeschön für die Unterstützung und Loyalität.

Für den nun erweiterten Zeitraum der angeordneten Schließung (20.04.2020 – 03.05.2020) orientieren wir uns am Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 08.04.2020, Entschädigungen in Form von individuellen Gutscheinen (spätere Erstattung möglich) umzusetzen. Konkretisiert wird der Gesetzesentwurf in der nächsten Bundestagssitzung Ende April. Selbstverständlich werden wir unsere Mitglieder informieren und eventuelle individuelle Lösungen besprechen. Vereinbarte Lastschriftmandate werden nach heutigen Stand ab Mai 2020 wie gewohnt erfolgen.

Die Gültigkeitsdauer einer Punktekarte verlängert sich um den Zeitraum der notwendigen Schließung.

Kann ich meine Mitgliedschaft auf Grund der „Corona-Krise“ außerordentlich kündigen?

Sie können Ihre Mitgliedschaft wie gewohnt gemäß unseren allgemein gültigen Geschäftsbedingungen kündigen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht im aktuellen Fall nicht. Wir bitten Sie um Unterstützung und Treue. Ziel ist es, baldmöglichst wieder gemeinsam Strom fließen zu lassen und mit Spaß und Elan Ihre Muskeln zu kräftigen!

Was passiert im Studio während der Schließung?

Wir nutzten die Zeit, gründliche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen. Wir arbeiten in theoretischer und praktischer Form an der Weiterentwicklung unserer Trainingsinhalte.

Die geplante und notwendige Sanierung der Duschräume (Wasserschaden) konnten wir vom Sommer in den jetzigen Schließungszeitraum vorverlegen.

Wie kann ich das NEOSOMA aktuell kontaktieren?

Für Fragen zur aktuellen Entwicklung, zu Ihrer Mitgliedschaft, Terminen oder anderen Themen, nutzen Sie bitte unseren E-Mail-Kontakt: info@neo-soma.de
Zudem erreichen Sie uns telefonisch (bitte AB nutzen) unter 0345-47230950.

Nicht nur angesichts der aktuellen Krisensituation hoffen wir, dass Sie und Ihre Angehörigen gesund sind und es auch bleiben! Nach heutigem Stand ist es schwer abzusehen, welche Herausforderungen privat und beruflich weiterhin auf uns zukommen. Wünschen wir uns, dass wir gemeinsam diese herausfordernde Zeit gut überstehen und wir uns baldmöglichst Wiedersehen können! 

Bleiben Sie gesund!

Strom frei, Ihr NEOSOMA-Team!